ist
heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1.
Der Veranstalter engagiert das 1-Mann-Orchester für Background-, Tanz-
und Unterhaltungsmusik für Jung und Alt:
2.
Das Engagement gilt für __________ vom __________, den __________
im __________ in __________. Präsenzzeit von __________ bis __________
Uhr.
3.
Der Veranstalter bezahlt dem 1-Mann-Orchester sofort nach dem Auftritt
eine Pauschalgage in bar von CHF _____ (in Worten CHF _____). Verlangt
der Veranstalter eine Verlängerung der Präsenzzeit, erhöht
sich die Gage pro angebrochene Stunde um CHF _____. Wird die volle Gage
nicht gemäss Vertrag beglichen, zahlt der Veranstalter einen Zuschlag
von CHF _____. In der Pauschalgage sind sämtliche Spesen inbegriffen
mit Ausnahme von Essen (Pause zum essen) und Getränke und der evtl.
Kosten gemäss Punkt 8, die zu Lasten des Veranstalters gehen. Bei
Verkürzung der Präsenzzeit wird die Gage nicht reduziert.
4.
Das 1-Mann-Orchester benötigt einen Stromanschluss 230 Volt/10A =
normale Steckdose. (Von Vorteil ist jedoch ein Starkstromanschluss Typ
15, 5-polig, nicht weiter als 30 Meter vom Auftrittsort entfernt.) Platzbedarf
für die Orchesteranlage: 3 x 2 Meter mit dem Rücken zur Wand
oder in einer Ecke. Der Boden muss stabil, flach, trocken und sauber gereinigt
sein und darf sich während des Tanzens nicht bewegen.
5.
Das 1-Mann-Orchester verpflichtet sich, sämtliche für seinen
Auftritt notwendigen Materialien selbst zu stellen und um _____ Uhr mit
dem Aufstellen der Anlage fertig zu sein. Es wird nur 1 Raum beschallt.
Nach der Installation ist ein Verschieben nicht mehr möglich. Auf
Wunsch stehen dem Veranstalter während der Präsenzzeit folgende
Geräte gratis zur Verfügung: CD-Player, Musikkassettengerät,
Mikrofon. Gewünschtes bitte unterstreichen. Bedienung durch das 1-Mann-Orchester.
6.
Vertragsauflösung ist nur bei schwerer Krankheit, schwerem Unfall,
Todesfall und unvorhergesehenem Militär- oder Zivilschutzdienst der
unterzeichneten Vertragsparteien möglich, wobei keine Partei schadenersatzpflichtig
wird.
7.
Bei Vertragsbruch wird sofort eine Konventionalstrafe in der Höhe
der Gage fällig.
8.
Es ist Sache des Veranstalters, für eine evtl. Bewilligung besorgt
zu sein. Er übernimmt auch die daraus entstehenden Kosten sowie die
evtl. SUISA-Gebühren (nur für öffentliche Auftritte).
9.
Dieser 2-fach ausgestellte Vertrag muss bis spätestens am: _____ gegenseitig
unterzeichnet und ausgetauscht sein.
10.
Der Inhalt dieses Vertrages ist beiden Parteien in ihrer Muttersprache
bekannt und wurde von diesen gelesen, genehmigt und eigenhändig unterzeichnet.
Ort
und Datum: _____ Unterschrift Veranstalter: _____ Unterschrift 1-Mann-Orchester:
_____
...